Finanzielle Unterstützung
Manchmal bekommt man auch etwas geschenkt …
Studieren Sie diese Unterstützungsangebote.
Die Situation von Berufstätigen und die damit verbundenen Herausforderungen sind einigen Institutionen bekannt – man denkt an Sie!
AK-Zuschuss
Die Arbeiterkammer gewährt allen Mitgliedern, die sich auf die Matura an einer Höheren Schule für Berufstätige vorbereiten, eine einmalige Beihilfe von ca. 400€. Der Antrag kann während der sechsmonatigen Vorbereitungszeit auf die Matura eingebracht werden.
Die „Besondere Schulbeihilfe“ von ca. 850€ monatlich dient der Vorbereitung auf die Reifeprüfung, dauert längstens sechs Monate und kann in zwei Teilen beantragt werden, z.B. bei einer vorgezogenen Matura.
Sie ist mit einer völligen Einstellung der Berufstätigkeit verbunden: Beurlaubung gegen Entfall der Bezüge, Einstellung der Berufstätigkeit ….
Außerdem bietet die Arbeiterkammer einen Schulbeihilfenrechner an.
Adresse
AK Linz, Bildung, Jugend und Kultur
Volksgartenstr. 40
4020 Linz
Manche Gewerkschaften fördern ihre Mitglieder, die über den zweiten Bildungsweg die Matura absolvieren. Nachfragen kann sich lohnen.
Angaben ohne Gewähr. Stand: Juni 2024
Bildungskarenz
Unter Bildungskarenz versteht man eine Arbeitspause von 2 – 12 Monaten zwecks Weiterbildung.
- Das Arbeitsverhältnis wird dabei aufrechterhalten.
- Das Weiterbildungsgeld entspricht dem Arbeitslosengeld.
- Beim Besuch einer Abendschule gelten die geforderten Wochenstunden als „erfüllt“.
Nähere Informationen finden Sie unter:
www.ooe.arbeiterkammer.at
Beratung / Bildung / Aus- und Weiterbildung für Erwachsene / Bildungsförderungen
Link zur AK
Angaben ohne Gewähr. Stand: Juli 2024
Schülerfreifahrt
Voraussetzungen
- Sie beziehen die Familienbeihilfe.
- Sie sind unter 24 Jahre alt.
- Sie fahren mindestens an vier Tagen pro Woche in die Schule
Gültigkeit
- Die Basiskarte gilt von der Wohnadresse bis zur Schule.
- Die erweiterte Karte gilt für alle Strecken in Oberösterreich.
Formular
- Das Formular dafür liegt im Sekretariat auf.
Steuertipps
Jeder, der aufgrund seiner Beschäftigung Lohnsteuer zahlt, kann Aufwendungen, die für Aus- und Fortbildung notwendig sind, steuerlich abschreiben.
Die Kosten müssen unter „Werbekosten“ angeführt werden.
Sonderausgaben bis 2.920€ sind unabhängig von Werbekosten. Alle Unterlagen sind 7 Jahre lang aufzubewahren (Nachweispflicht!).
Zum Nachschlagen ist das Online-Steuerbuch am aktuellsten:
Stand: April 2025
Was zählt zu Werbekosten?
- Schreibunterlagen und Fachbücher (z.B. für die Matura)
- Taschenrechner
- Druckerpatronen und Druckerpapier
- Übungshefte (z.B. für Latein, Englisch)
- Lernprogramme für den PC und der PC selbst
- Fahrtkosten
Absetzen eines Computers
- 60% der Gesamtkosten herausrechnen und anführen.
- Das Finanzamt nimmt einen Privatbedarf von 40% an.
- Im 1. Jahr 1/6 angeben,
- im 2. Jahr 1/3
- im 3. Jahr 1/3
- im 4. Jahr wieder 1/6 von 60% der Kosten anführen.
- Eintragen unter Arbeitsmittel / AfA.
Absetzen von Fahrtkosten
Es ist ratsam eine Liste anzulegen:
- Abfahrtsort und Ankunftsort
- Kilometeranzahl: Anfahrt und Heimfahrt
- Datum und Uhrzeit des Unterrichtstages: Anfahrt und Heimfahrt
Die Kilometeranzahl ist mit dem aktuell geltenden amtlichen Kilometergeld zu multiplizieren.
Alle Studierenden, die mind. 25km Anfahrt pro Strecke vorweisen und mehr als 3h in der Schule sind, können 5x pro ½ Jahr zusätzlich ca. 2,00€/pro Stunde berechnen.
Alle, die öffentliche Verkehrsmittel ausschließlich für das Erreichen der Schule nutzen, sollten die Tickets zwecks Absetzung aufbewahren!
Absetzen von Fahrtkosten
Den Anteil, der für die Schule aufgewendet wird, herausrechnen (meistens 40% der Gesamtnutzung).
Teilzeitbeschäftigung
- Alle, die teilzeitbeschäftigt sind, sollten sich vergewissern, ob sie lohnsteuerpflichtig sind.
- Wird keine Lohnsteuer bezahlt, kann nur eine Negativsteuer abgesetzt werden (10% der einbezahlten Sozialversicherung). Die Abwicklung ist auch übers Internet möglich.
Nachreichung
Möchte man Kosten im Nachhinein einreichen, gibt es die Möglichkeit der „Wiederaufnahme des Verfahrens“. Die Wiederaufnahme erfolgt schriftlich. Alle Belege müssen mitgeschickt werden. Die Gewährung liegt jedoch im Ermessen des Bearbeiters.